Grundstück pachten

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    Grundstück pachten - darauf sollten Sie achten | SchoenesZuhause.deGrundstück pachten – darauf sollten Sie achten

    Möchten Sie ein Grundstück pachten? Um Ärger und Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie einen schriftlichen Pachtvertrag abschließen und alle Rechte sowie Pflichten darin festhalten. Erfahren Sie in diesem Beitrag was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Grundstück pachten möchten.

    Wissenswertes zum Grundstück pachten

    Neben der Miete eines Grundstücks oder einer Immobilie gibt es auch die Option ein Grundstück zu pachten. Beim Mieten eines Grundstücks wird das Grundstück lediglich von dem Mieter genutzt. Beim Pachten eines Grundstücks hingegen, kann der Pächter des Grundstücks die daraus ergebenen Erträge für sich nutzen und behalten. Wenn Sie also beispielsweise ein Grundstück pachten möchten auf dem sich Obstbäume befinden, so sind Sie berechtigt die Ernte für sich zu behalten. Auch wenn es plausibel klingt, sollte dieses Recht unbedingt im Pachtvertrag festgehalten werden. Nicht immer ist es allerdings so, dass Sie als Pächter mit dem Grundstück tun und lassen können was sie wollen. Wenn es sich zum Beispiel um ein kleines Waldstück handelt und Sie Bäume fällen möchten, so bedarf das einer Zustimmung der Naturschutz- oder Forstbehörde. Das gleiche gilt, wenn Sie beispielsweise einen Wasserlauf für das Anlegen eines Fischweihers nutzen möchten – auch hier sollten Sie Ihr Vorhaben vorher abklären.

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    Generell gilt, dass der Pächter die Ernte wirtschaftlich nutzen darf. Alles andere ist vorher abzuklären. Nicht zu vergessen ist die Klärung und schriftliche Festlegung des Pachtzeitraums. Auch sollten Sie im Vorfeld abklären, inwieweit Sie das Grundstück unterverpachten dürfen.

    Grundstück mit Inventar pachten

    Befindet sich auf dem Grundstück Inventar, sollte im Pachtvertrag geregelt und dokumentiert werden, wer für die Instandhaltung und Pflege des Inventars verantwortlich ist. Des Weiteren sollte eine ausreichende Kündigungsfrist vereinbart werden. Ist im Pachtvertrag keine eindeutige Kündigungsfrist vereinbart, so gilt laut Gesetz in einem üblichen Pachtvertrag eine Kündigung bis zum 3. Werktag des Halbjahres zum Ende des Pachtvertrags.

    © Bild für Artikel „Grundstück pachten“: Thorben Wengert  / pixelio.de

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