Der Umgang mit elektrischen Gartengeräten

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    Immer wieder gibt es unter ansonsten friedlich nebeneinander her lebenden Nachbarn Auseinandersetzungen, wenn Gartengeräte mit hoher Lärmemission während der gesetzlichen Ruhezeiten oder an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Welche Ruhezeiten eingehalten werden müssen, ergibt sich in der Regel aus den Stadtordnungen der einzelnen Kommunen.

    Sind dort keine konkreten Angaben zu finden, sollte man sich zumindest an die allgemein üblichen Ruhezeiten halten. Das bedeutet, dass Gartengeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotor weder an Sonntagen noch an gesetzlichen Feiertagen in Betrieb genommen werden dürfen. Auch die nächtliche Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. Wer die Nerven seiner Nachbarn aus reiner Rücksicht schonen möchte, sollte morgens mit der lauten Gartenarbeit nicht vor 8.00 Uhr beginnen und sie bis spätestens 20.00 Uhr beendet haben.

    Auch in der Mittagszeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr hat Ruhe zu herrschen. Hier hat der Gesetzgeber allerdings eine Ausnahme für gewerblich tätige Bauunternehmen und Gartenbauer geschaffen, die auch für die Hausmeisterdienste gilt. Sie werden aber in aller Regel von der Unternehmensleistung im Interesse der Kunden dazu angehalten, ihre Arbeiten so zu planen, dass die Rasentraktoren und Aufsitzkehrmaschinen während dieser Zeit ebenfalls stehen bleiben können und andere Arbeiten ausgeführt werden, von denen keine Geräuschbelästigung ausgeht.

    Beim Umgang mit Gartengeräten aller Art sollte auch die Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Hecken im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen sollten möglichst dann geschnitten werden, wenn keine Kinder um den Ausführenden herum turnen. Beim Schnitt von Hecken und Bäumen an öffentlichen Gehwegen sollte möglichst abgesperrt werden, damit kein Passant von herum fliegendem Schnittgut getroffen werden kann.

    Die Absperrung ist auch dann wichtig, wenn unmittelbar am Straßenrand gearbeitet wird. Wer hier keinen speziellen Aufsteller nutzen kann, der sollte zumindest ein handelsübliches Warndreieck für den PKW in ausreichendem Abstand aufstellen. Das sorgt dafür, dass die Autofahrer aufmerksamer für vorhandene Hindernisse werden. Notfalls kann man ein selbst geschriebenes Pappschild daneben stellen, so dass die Autofahrer wissen, auf welche Art von Hindernis sie sich einstellen müssen.

    Bild: © Alexander Kreher | aboutpixel.de

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