Ungeziefer (erstmal) ohne Hilfe eines Kammerjägers beseitigen – so geht´s!
Das Auftreten von Ungeziefer in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben. Besonders häufig treten in den letzten Jahren die Larven der silbernen Motten auf, die vor einigen Jahren sogar für ein „Motten-Planing“ auf einigen Autobahnen gesorgt haben. Sie nisten sich vor allem in den Schränken ein, in denen Lebensmittel aufbewahrt werden. Dabei bevorzugen sie vor allem Nüsse und Rosinen. Deshalb ist es wichtig, diese in fest verschlossenen Gläsern oder Kunststoffdosen aufzubewahren.
Larven konsequent ablesen
Hat man einen solchen Larvenbefall festgestellt, hilft nur ein rigoroses Vorgehen, wenn man sie ohne Hilfe eines Kammerjägers beseitigen möchte. Die Larven sollten auf jeden Fall konsequent abgelesen werden. Eine Ausbreitung auf andere Räume kann man verhindern, indem man rund um die Tür des betroffenen Raumes doppelseitiges Klebeband anbringt. Offene Lebensmittel in den befallenen Bereichen sollte man konsequent entsorgen, auch wenn es mit einem wirtschaftlichen Verlust verbunden ist.
Chlorhaltige Reinigungsmittel
Alle in dem jeweiligen Schrank verwendeten Gefäße und der Schrank selbst sollte mit einem chlorhaltigen Reinigungsmittel behandelt und mehrfach mit klarem Wasser nachgewischt werden. Chlor hat in dem Fall die angenehme Eigenschaft, dass er auch die Eier mit vernichtet, die von den Motten dort abgelegt worden sind. Den eigenen Schutz durch Handschuhe und eine gute Belüftung sollte man nicht vergessen, denn Chlor ist auch schädlich für die Gesundheit des Menschen.
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Der Vorteil bei der Arbeit mit Chlor ist, dass er auch gleich Spinnen und anderes Kleingetier mit in die Flucht jagt. Sogar die Küchenschaben machen sich „vom Acker“, wenn die Küche regelmäßig mit einem chlorhaltigen Reinigungsmittel behandelt wird. Damit kann man auch gleich einem Mäusebefall vorbeugen, denn die Dämpfe reizen deren empfindliches Riechorgan so sehr, dass sie schnellstmöglich die Flucht aus dem Dunstkreis des Reinigungsmittels ergreifen.
Hilft alles nichts – Kammerjäger rufen
Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, ist zu vermuten, dass das Ungeziefer sich eventuell in den Zwischenräumen der Schränke, in Hohlräumen hinter den Schränken oder in den oftmals hohlen Tapetenkanten in Ecken eingenistet hat. Dann kommt man um den Auftrag für einen Kammerjäger meistens nicht herum. Das gilt auch dann, wenn sich zum Beispiel Mäuse im Hohlraum der Fußböden einquartiert haben. Dort kommt nämlich auch eine Katze nicht heran. Der Kammerjäger wird dort entweder ein Nervengas einleiten oder – wo das möglich ist – vergiftete Fresspellets auslegen.
Muss er mit einem Nervengift arbeiten, kann es sein, dass der betreffende Raum oder im Ernstfall sogar die ganze Wohnung für mehrere Tage nicht genutzt werden kann. Dann kommt es bei der Begleichung der entstehenden Kosten darauf an, wer der Verursacher des Ungezieferbefalls ist, ob die Gebäudeversicherung des Vermieters, die Haftpflichtversicherung eines anderen Mieters haftet oder man die Kosten aus der eigenen Tasche aufbringen muss.
©Artikelbild „Ungeziefer in Haus und Wohnung“: Ingolf Erler | aboutpixel.de