Gerade in und nach der Finanzkrise wird von vielen das Eigenheim oder auch die Eigentumswohnung als wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge gepriesen, dies kann, muss aber nicht immer richtig sein.
Zunächst einmal wird immer wieder betont, dass in den meisten Fällen das eigene Heim bis zur Rente abbezahlt, also schuldenfrei ist und man daher die Mietkosten spart. Doch genau nach diesen 15, 20 oder 25 Jahren wird es notwendig, im und am Haus zu renovierien, sanieren und zu modernisieren. Das kostet Geld und kann aus der laufenden Rente nicht finanziert werden bzw. evtl. Kredite und deren Zinsen und Rückzahlungen können deutlich höher liegen als eine entsprechende Miete, wenn man denn diesen Kredit überhaupt noch erhält und nicht auf Erspartes zurückgreifen kann oder muss.
Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, wäre es, wie bei einer Eigentumswohnung vorgeschrieben, mit einer monatlichen Rücklage entsprechend Kapital anzusparen und zwar am besten schon vom Tag des Einzugs an, doch wer kann das schon, während Zins und Tilgung für die aufgenommenen Kredite zu bezahlen sind und wer denkt schon rechtzeitig daran, dies zu tun, wenn es im möglich ist.
Natürlich kann man das Haus im Alter verkaufen, sich eine kleinere Wohnung, vielleicht sogar mit Betreuung kaufen und hat dann noch etwas Geld übrig, um sich seine Rente aufzubessern, doch das bedeutet natürlich die eigenen liebgewordenen 4 Wände zu verlassen und vielleicht früher als gewünscht.
Früher innerhalb der Familien war es durchaus nicht unüblich, dass das Haus mit einer Leibrente verkauft wurde und diese Möglichkeit gibt es auch heute, wenn auch meist nicht innerhalb der Familie. Hier kommt es zu einem Wechsel in den Eigentümerverhältnissen und der bisherige Eigentümer erhält lebenslanges Wohnrecht.
Im Ausland schon länger bekannt, bei uns meist noch skeptisch betrachtet, -so war ein mir bekannter Notar fast entsetzt, als ich ihm um seine Meinung dazu befragte – ist die Umkehrhypothek, hier nimmt der Eigentümer einen Kredit auf sein Haus auf und erhält eine lebenslange monatliche Rente, Tilgung und Zinsen fallen zu Lebzeiten nicht an, auch eine Einmalzahlung ist möglich.
Ob sich das alles für einen rechnet, muss man für sich selbst durchrechnen und entscheiden, doch eine Überlegung und Prüfung ist es allemal wert, vor allem natürlich für die Menschen, die keine direkten Nachkommen haben, denn sie etwas vererben können und wollen.
Ganz wichtig dabei ist es, den möglichen Partner bei einer solchen Aktion gut auszuwählen und sich entsprechend abzusichern.