Die Satellitenschüssel auf dem Balkon

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    Heute möchten sich viele Menschen die Kosten sparen, die sie bei den Kabelnetzbetreibern für ein umfangreiches Programmangebot zahlen müssten. Angesichts der Tatsache, dass diese ihre Gebühren immer weiter erhöhen, könnte sich die Anschaffung einer Satellitenschüssel und eines eigenen Receivers durchaus rechnen. Doch dabei müssen einige Dinge beachtet werden, die sowohl technischer als auch rechtlicher Natur sind.

    Bevor man klärt, ob man einen Satellitenempfänger anbringen darf, sollte man schauen, ob man von dem geplanten Standort aus überhaupt eine Verbindung zu einem der TV Satelliten aufbauen kann, die sich in so genannten geostationären Umlaufbahnen befinden. Das bedeutet, dass sie einen festen Standort von der Erde aus gesehen haben. Beim Verbindungsaufbau erweisen sich nicht nur hohe Gebäude hinderlich. Schon ein großer Baum kann dafür sorgen, dass man keinen Kontakt mit dem Satelliten bekommt.

    Bei den meisten Mietobjekten bedarf das Anbringen von Satellitenempfängern der Zustimmung des Vermieters. Eine feste Verbindung mit dem Gebäude darf dabei in der Regel nicht hergestellt werden. Das betrifft sowohl das Anbohren von Fassaden als auch das Einbringen von Löchern zur Befestigung der Satellitenschüssel auf dem Boden der Balkone. Die konkreten Regelungen findet man in seinem persönlichen Mietvertrag. Wissen sollte man, dass ein verschraubter Satellitenempfänger in der Regel als bauliche Veränderung im Sinne der Mietverträge gehandhabt wird.

    Zumeist wird eine mobile Aufstellung auch nur dort geduldet, wo vom Empfänger keine optische Beeinträchtigung der Fassaden ausgeht. Das bedeutet, dass die auf dem Balkon stehende Satellitenschüssel von der Straße aus nicht gesehen werden darf. Für eine nicht fest mit dem Gebäude verbundene Aufstellung können Hilfsmittel genutzt werden, wie sie zum Beispiel für mobile Markisen Anwendung finden. Dabei handelt es sich um Klemmstangen, die von der Höhe her perfekt an den Abstand zwischen Fußboden und Decke der Balkone angepasst werden können. Daran, dass die Stange von der Straße her zu sehen ist, stoßen sich die Vermieter in der Regel nicht.

    Bild: © Rainer Sturm | pixelio.de

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