Baugenehmigung für ein Gartenhaus – was ist zu beachten?

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    Baugenehmigung für ein Gartenhaus - was ist zu beachten? | GARTEN-GUI.DEJe nach Größe eines Gartenhauses, wird für die Errichtung eine Baugenehmigung benötigt. Die Bestimmungen der Höchstgrenzen für den Bau von Garagen, Schuppen und Gartenhäuser können abhängig von der Region unterschiedlich ausfallen. Um mögliche Zweifel aus dem Weg zu räumen, sollten Sie vor der Errichtung eines Gartenhauses immer das für Sie zuständige Bauamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde fragen. Falls notwendig, können Sie dort auch einen Antrag auf eine Baugenehmigung stellen.

    Das ist beim Errichten eines Gartenhauses zu beachten?

    Das Baugenehmigungsverfahren wird stets von der Behörde geprüft. Allerdings müssen Sie nicht für jedes Gartenhaus eine Baugenehmigung einholen. Gartenhäuser dessen Rauminhalt 30 Kubikmeter und eine Höhe von 2,5 Metern nicht übersteigen, sind bedingt genehmigungsfrei.

    In etwa entspricht das einer Gartenhausgröße von 4 x 3 x 2,5 (Breite x Länge x Höhe). Auch wenn für Ihr Gartenhaus kein Antrag für eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollten Sie dennoch den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Der vorgeschriebene Grenzabstand beträgt jeweils 3 Meter zur Grundstücksgrenze. Bei einer Grenzbebauung ohne vorherige Genehmigung und Rücksprache der Nachbarn, ziehen Sie in der Regel den Kürzeren wenn es zu einem nachträglichen Verfahren kommt – mit anderen Worten ausgedrückt – Sie müssen Ihr Gartenhaus abreißen. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich vor der Errichtung des Gartenhauses bei der Behörde informieren und auch ein Gespräch mit Ihren Nachbarn führen. Es empfiehlt sich alle Entscheidungen und Regelungen schriftlich festzuhalten. Nicht selten kommt es vor, dass Nachbarn sich anfangs gut verstehen und mündlich einigen. Kommt es allerdings irgendwann einmal zu einem Streit untereinander, werden mündliche Absprachen gerne verdreht oder abgestritten.

    Die Baugenehmigung

    In der Regel ist es unproblematisch eine Baugenehmigung für die Gründung eines Gartenhauses zu stellen. Den Baugenehmigungsantrag können Sie formlos an die Baubehörde stellen. Darin enthalten sollten die Baumaße Ihres Gartenhauses und/oder eine Kopie der Bauanleitung sein. Auch eine Kopie des Lageplans einschließlich der Kennzeichnung, wo das Gartenhaus errichtet werden soll, sollte als Anlage beigefügt werden. Werden alle Kriterien für die Genehmigung erfüllt, erhalten Sie in etwa 4-8 Wochen eine schriftliche Genehmigung und Sie können mit dem Errichten Ihres Gartenhauses beginnen.

    © Artikelbild „Baugenehmigung für ein Gartenhaus – was ist zu beachten?“: Marc Tollas / PIXELIO

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