Antiwerbung bei Immobilienobjekt

Inhaltsverzeichnis
    Add a header to begin generating the table of contents
    Scroll to Top

    Als ich gestern auf der Suche nach Eis durch eine schwäbische Kleinstadt in Bayern schlenderte, kam ich an einer tollen Werbung für eine zu bauende Eigentumswohnanlage vorbei. Leider hatte ich meine Kamera nicht dabei und ich dachte natürlich nicht daran, dass ich mit meinem Handy mehr als nur telefonieren kann.

    Daher muss ich es bei Worten belassen.

    Nur noch 5 Wohnungen frei

    stand da zu lesen, das hört sich doch sehr viel versprechend an, als ich mir das Grundstück und die Umgebung näher angesehen habe, kann ich mir allerdings kaum vorstellen, dass man hier mehr als 8-10 Wohnungen bauen kann.

    Als nächstes fiel mir ins Auge

    Fertigstellungsgarantie bis

    Garantie ist immer gut, wenn Sie denn etwas wert ist. Als ich allerdings das Datum las, wurde ich mehr als nur stutzig, da stand nämlich

    …30.6.2009

    Nein, ich habe mich nicht verschrieben, am 30.6.2009 sollte das Objekt fertiggestellt sein, garantiert, nur wurde es noch gar nicht begonnen.

    Was hat das für Auswirkungen auf die Käufer einer Wohnung, sicher wurde der Vertrag irgendwann aufgelöst oder beendet, doch wie lange haben die Käufer gehofft und wie viel Geld haben sie verloren, weil sie vielleicht bereits ein Darlehen vereinbart hatten und die Bank dafür Geld will, dass das Darlehen nicht oder erst später benötigt werden.

    Wenn Sie also einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung oder auch ein Reihenhaus abschließen, sollten Sie auf alle Fälle einen verbindlichen Baubeginn, entsprechende Zwischentermine und den Fertigstellungstermin vereinbaren und bei Nichteinhalten ein Rücktrittsrecht vereinbaren, verbunden mit dem Zusatz, dass der Vertragspartner alle Ihnen bisher entstandenen Kosten übernimmt.

    Wenn Ihnen diese Termine „garantiert“ werden, fragen Sie, was passiert, wenn die Termine trotzdem nicht eingehalten werden, vereinbaren Sie hierfür ein Sonderrücktrittsrecht und ggf. Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe.

    Vielleicht können Sie bei kleineren Bauträgern auch eine Finanzierungsbestätigung durch deren Bank verlangen, um sicher zu sein, dass der Bauträger das Projekt überhaupt stemmen kann.

    Von einem Bauträger, der eine solche Antiwerbung macht, sollten Sie am besten die Finger lassen. Aber vielleicht ist der auch nicht mehr auf dem Markt.

    Anzeige:

    Das könnte Dich auch interessieren