Altersgerechtes Wohnen – was ist das?

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    Altersgerechtes Wohnen | SchoenesZuhause.deAltersgerechte Wohnanlagen sind eine gute Alternative zum klassischen Alten- und Pflegeheim.

    Wenn man noch über ausreichend körperliche und geistige Restfähigkeiten verfügt und sich eine weitgehende Eigenständigkeit erhalten möchte, sind altersgerechte Wohnanlagen eine gute Alternative zum klassischen Alten- und Pflegeheim.

    Was versteht man unter „altersgerechtem Wohnen“?

    Die Bezeichnung „altersgerechtes Wohnen“ wird heute für Ein- und Zweiraum-Wohnungen verwendet, die durchgängig barrierefrei sind. Das bedeutet, dass die Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet sind und keine Schwellen oder andere hinderliche Höhenunterschiede beim Boden aufweisen. Die Haustüren, Wohnungstüren und auch die Innentüren zu den einzelnen Räumen weisen eine Breite auf, die auch das Passieren mit einem Rollstuhl möglich macht.

    Die Sanitärbereiche dieser Wohnungen sind ebenfalls bereits auf die Nutzung von Mietern mit körperlichen Beeinträchtigungen vorbereitet. Das zeigt sich an zusätzlichen Haltegriffen, an fest installierten Ein- und Ausstiegshilfen für die Badewanne oder die alternative Ausstattung mit einer ebenerdigen Dusche.

    In den Anlagen zum altergerechten Wohnen gibt es zentrale Versorgungseinrichtungen. In der Regel ist zumindest auch eine allgemeinmedizinische Praxis mit im Gelände. Häufig sind auch Einkaufsmärkte und Apotheken in den größeren Anlagen zu finden.

    Betreuungsleistungen können individuel hinzu gebucht werden

    Zum Mietvertrag können bestimmte Betreuungsleistungen mit hinzu gebucht werden. Dazu gehört beispielsweise ein Notruftelefon. Wird der Notruf von einem Bewohner ausgelöst, kommt ein Betreuer der Wohnanlage und schaut nach, in welcher Form der Bewohner Hilfe benötigt. Auf Wunsch kann auch die Essensversorgung mit übernommen werden, die wahlweise in der eigenen Wohnung oder in einem zentralen Speiseraum erfolgt.

    Je nach Betreiber können auch medizinische Pflegeleistungen in größeren Anlagen mit übernommen werden. Dabei kann der Pflegedienst direkt zum Betreiber gehören oder durch Kooperationen mit einem ortsansässigen ambulanten Pflegedienst bereit gestellt werden. Die möglichen Leistungen reichen von der Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene bis hin zur Verabreichung von Medikamenten oder dem Wechseln von Verbänden.

    Welche Leistungen über die gesetzliche Pflegekasse übernommen werden, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls und der erteilten Pflegestufe ab. Während auf Grund der hohen Nachfrage die Plätze in den Pflegeheimen meist nur an Menschen mit einer zuerkannten Pflegestufe vergeben werden, ist der Einzug in eine Anlage zum altergerechten Wohnen, die im Volksmund auch als „betreutes Wohnen“ bezeichnet wird, auch für Menschen ohne Pflegestufe möglich.

    ©Artikelbild „Altersgerechtes Wohnen – was ist das?“: maçka | aboupixel.de

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